Siemens will sich am legalen und demokratisch beschlossenen Kohleabbau in Australien beteiligen. Die Proteste gegen das Projekt zeigen die Erosion parlamentarischer Steuerungsmacht.

An Siemens wurde jüngst ein Exempel statuiert. Das Unternehmen hatte sich vertraglich verpflichtet, die Signaltechnik für eine Eisenbahn zu liefern, mit der Kohle aus einem Vorkommen in Australien an die Küste transportiert werden soll. Eigentlich ein alltäglicher Vorgang. Niemand stellt in Abrede, dass Australien eine funktionierende Demokratie ist und in rechtsstaatlichen Verfahren den Ausbau der Kohlevorkommen und den Bau der Eisenbahnstrecke genehmigt hat. Alles in geordneten Bahnen, sollte man meinen. Das meinten auch der Vorstandsvorsitzende Joe Kaeser und der Nachhaltigkeitsausschuss von Siemens – bis der Shitstorm über Siemens hereinbrach und mit Signalwirkung für den ganzen Markt deutlich machte, dass die Zeiten vorbei sind, in denen es ausreicht, sich auf die “legal license to operate” zu berufen.

Fridays for Future reklamierten im Verein mit australischen Grünen-Politikern und anderen Nichtregierungsorganisationen eine “social license to operate”, die sie Siemens absprachen, weil Siemens mit dem kleinen, aber für das Gelingen des Projekts unabdingbaren Vertrag über die Lieferung von Signaltechnik  mittelbar den Abbau von klimaschädlicher Kohle ermögliche. Siemens verstoße gegen den Geist, wenn nicht gegen den Vertragstext des UN Global Compact, den Siemens 2003 unterzeichnet hatte. In dessen Prinzipien sieben und acht steht in allgemeiner Form, dass Unternehmen das Vorsorgeprinzip bei Umweltfragen unterstützen und Initiativen ergreifen sollen, um ein größeres Maß an Umweltverantwortung herbeizuführen. Was das im Einzelfall bedeuten soll, ist offen, da es außer den “courts of public opinion”, dem Urteil einer wie auch immer zusammengesetzten Öffentlichkeit, kein Gericht oder eine sonstige Instanz gibt, die autoritativ befinden könnte, ob diese Prinzipien im Fall Siemens verletzt sind und in welchem Verhältnis sie zu demokratisch legitimierten Entscheidungen stehen (auch wenn man sie für falsch hält).

Im Podcast “Steingarts Morning Briefing” wird dies als eine “Demokratisierung der Demokratie” gefeiert, “Geschäftsmodelle müssen heute der Gesellschaft zur Ratifizierung vorgelegt werden, nicht mehr nur dem Aufsichtsrat” heißt es dort. Dies fordert Fragen heraus: welcher Demokratiebegriff wird hier zugrunde gelegt? Ist es nicht gerade die wesentliche Funktion einer repräsentativen Demokratie, “die Gesellschaft” abzubilden und in rechtsstaatlichen Verfahren, die auch Plebiszite wie in der Schweiz umfassen können, zu Entscheidungen zu kommen, die widerstreitende Interessen berücksichtigen und zum Ausgleich bringen? Wer ist “die Gesellschaft”, der der Siemens-Vertrag “zur Ratifizierung” vorgelegt werden muss – ist das Fridays for Future, die zweifellos ein berechtigtes Anliegen haben, aber weder in der Verantwortung stehen, für eine ausreichende Stromversorgung einstehen zu müssen noch sich mit dem Ausgleich mit anderen, insbesondere sozialen Interessen wie der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen herumschlagen müssen? Der übliche Weg wäre doch wohl, auf die verantwortlichen Politiker, notfalls auch gerichtlich, einzuwirken, dass sie ihre Kohlepolitik ändern. Aber das ist mühsam und kompliziert.

Die Diskussion um Corporate Social Responsibility hat durch Soft Law wie den UN Global Compact und eine weitreichende Konzeption unternehmerischer Verantwortung, für die die kausale Verknüpfung mit “negativen Auswirkungen” genügt, einen sehr viel effektiveren und einfacher zu handhabenden Hebel geschaffen, der nicht nur bei transnationalen Lieferketten eingesetzt werden kann, um ein Schutzgefälle zwischen Industrie- und Entwicklungsländern auszugleichen. Er eignet sich auch vorzüglich für jede Art missliebiger Projekte, da die Reputation eines Unternehmens in Zeiten des Internets ein hohes und zugleich leicht zu zerstörendes Gut ist und jedes Unternehmen, das zu dem Projekt in irgendeiner Form, auch legal, beiträgt oder mit ihm verbunden ist, nach der weiten Verantwortungskonzeption angegangen werden kann. Finanzierende Banken, Investoren, Lieferanten, Betreiber oder Dienstleister, auch Anwälte, können an den Pranger gestellt werden, wenn sie zu negativen Auswirkungen beitragen. Im Fall der australischen Kohlemine hatten sich bereits Banken und andere Signaltechnik-Anbieter von dem Projekt aus genau diesem Grund zurückgezogen. Wer entscheidet also? Die Erosion parlamentarisch-demokratischer Steuerungsmacht und Rechtsstaatlichkeit ist jedenfalls manifest.

 

HINWEIS: Der Beitrag wurde zuerst veröffentlicht in F.A.Z. Einspruch! 

 

Die Autorin

Dr. Birgit Spiesshofer

Dr. Birgit Spiesshofer M.C.J. (NYU) ist Rechtsanwältin bei der internationalen Kanzlei Dentons und Privatdozentin an der Universität Bremen. Sie berät, forscht, publiziert und lehrt im Bereich Internationales Wirtschaftsrecht und Unternehmensethik, Compliance, Nachhaltigkeit und CSR. Sie ist u.a. Autorin des Grundlagenwerks „Unternehmerische Verantwortung. Zur Entstehung einer globalen Wirtschaftsordnung“ (engl Ausgabe.: „Responsible Enterprise“). Sie ist Vorsitzende des Ausschusses „Compliance und CSR“ des Deutschen Anwaltverein und war Chair u.a. der CSR-Committees der International Bar Association und des Council of Bars and Law Societies of Europe. Sie ist u.a. Mitglied von gaemogroup – Corporate Responsibility International und der CSR and Anti-Corruption Commission sowie der Energy and Environment Commission der International Chamber of Commerce. Von 1995 bis 2010 war sie Partnerin der Kanzlei Hengeler Mueller.

 

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