Sorgfalts- und Berichtspflichten für Unternehmen können grundsätzlich wirksame Elemente für die Nachhaltigkeitstransformation der Wirtschaft sein; die ESG-Regulierung muss aber überbordende Bürokratie und falsche Anreize vermeiden. Eine nachhaltige und verantwortliche Unternehmensführung braucht vor allem unternehmerisches Engagement.   

Die Notwendigkeit der Transformation der Wirtschaft hin zu einer nachhaltigen Ökonomie, die ressourcenschonend, artenschützend, treibhausgasneutral sowie sozial gerecht ist und die die Menschenrechte schützt, ist in weiten Teilen (im geografischen, politischen und sozialen Sinne) der Welt “common sense”, wenn auch leider nicht in allen. Wie dieser Umbau vollzogen werden soll, mit welchen Mitteln, in welcher Absolutheit bzw. mit welchen Kompromissen mit Blick auf andere wirtschaftliche und politische Zielsetzungen und vor allem auch, in welcher Zeitspanne die Ziele erreicht und Maßnahmen umgesetzt werden sollen – das ist deutlich umstrittener. Letztlich kommt es bei der Regulierung auf eine effektive Lenkungswirkung an, also darauf, ob mit den (durch)gesetzten Regeln ein nachhaltige(re)s Wirtschaften erreicht, die dazu erforderliche Motivation der Akteure gefördert und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen aufrechterhalten werden. Genau dies ist die erklärte Zielsetzung der EU mit dem 2019 ins Leben gerufenen “Green Deal”, nämlich Klimaneutralität bis 2050 unter gleichzeitiger Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erreichen. Zur Erfüllung dieser Zielsetzung wurden u.a. auch weitreichende Sorgfalts- und Berichtspflichten für Unternehmen eingeführt.

Nun mehren sich jedoch die Stimmen, die das Schlimmste befürchten, nämlich die Verfehlung der Klimaziele bei gleichzeitig nachhaltiger Schädigung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen und deutschen Wirtschaft. Den Kopf in den Sand zu stecken, ist aber keine Option. Die verantwortlichen Akteure müssen stattdessen in einem ideologiefreien, kritisch-konstruktiven Dialog die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsbürokratie vor dem Hintergrund ihrer Effektivität und Effizienz immer wieder auf den Prüfstand stellen und – wo nötig – anpassen.

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https://magazin.iccgermany.de/magazin/ausgabe-18/unternehmensverantwortung-zwischen-pflicht-und-freiwilligkeit

 

Über Prof. Dr. Stephan Grüninger

Prof. Dr. Stephan Grüninger ist Direktor des Konstanz Institut für Corporate Governance (KICG) und Professor für Allgemeine BWL mit Schwerpunkt Managerial Economics an der HTWG Konstanz. Er ist Vorstandsvorsitzender des Deutschen Netzwerks Wirtschaftsethik e.V. (DNWE), Wissenschaftlicher Direktor der Zentrum für Wirtschaftsethik gGmbH (ZfW) und leitet dort u.a. das Forum Compliance & Integrity (FCI) und das Forum Compliance Mittelstand (FCM). Außerdem ist er Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Deutschen Instituts für Compliance e.V. (DICO).

 

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