Viele Investoren, insbesondere solche mit einer ausgeprägten Wertorientierung, zu denen kirchliche Anleger, Stiftungen und andere gemeinwohlorientierte Organisationen gehören, wollen über die finanzielle Rendite hinaus mit ihrer Kapitalanlage eine nachhaltige Entwicklung unterstützen. Die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, kurz als SDGs (Sustainable Development Goals) bezeichnet, die 2015 von den Vereinten Nationen als Kernstück der “2030-Agenda” verabschiedet wurden, werden zwischenzeitlich zu diesem Zweck von zahlreichen Investoren als Grundlage für ethisch-nachhaltige Anlagestrategien herangezogen.[1] Die Absicht ist dabei, mit dem anvertrauten Kapital hinsichtlich der Zielerreichung der SDGs positive Wirkungen zu erzielen und negative Wirkungen zu reduzieren, wenn nicht sogar ganz zu vermeiden. Die Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung wird mit anderen Worten durch die Ziele der 2030-Agenda in der Kapitalanlage ausweisbar. Bei der Erarbeitung ethisch-nachhaltiger Anlagestrategien werden die Investoren etwa durch Instrumente wie den vom Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. und von der Bank für Kirche und Caritas eG herausgegebenen Stiftungsradar unterstützt. Dabei bietet der Stiftungsradar einen umfassenden methodischen Zugang zur Verwirklichung einer nachhaltigen Kapitalanlage.

1. Integration der SDGs in die Kapitalanlage

Die 17 UN-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung bilden seit 2015 die international anerkannte Rahmendefinition für eine nachhaltige Entwicklung. Sie gelten für alle Staaten, egal auf welchem Entwicklungsstand sie sich befinden. Zielsetzung dieser “Welt-Agenda” ist verkürzt gesagt nichts anderes, als menschenwürdige Lebensstandards für alle Menschen global zu verankern, ohne dabei die natürlichen Ressourcen unseres Planeten zu übernutzen. Die 17 SDGs stellen mit ihren 169 Unterzielen ein sehr ambitioniertes Programm für die Weltgesellschaft dar, zu dessen wesentlichen Zielen die Beendigung der Armut, Ernährungssicherheit, Gesundheit, Bildung, Wirtschaftswachstum, verantwortungsvoller Konsum, menschenwürdige Arbeit, Infrastruktur, soziale Gerechtigkeit, Gleichberechtigung, Klima, intakte Umwelt, Frieden und globale Partnerschaft zählen. In diesen Zielen wird bereits deutlich, dass eine nachhaltige Entwicklung als Querschnittsthema alle Politikbereiche betrifft von der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik über die Entwicklungs- und Gesundheitspolitik bis hin zur Verkehrs- und Landwirtschaftspolitik.[2]

17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung

Die SDGs bilden aber auch einen Anknüpfungspunkt für die Kapitalanlage. Die 2030-Agenda greift diejenigen Themen auf, die die Nachhaltigkeitsdiskussion im Allgemeinen und damit auch die thematische Debatte des nachhaltigen Investments im Speziellen ausmacht. Allerdings weisen die 17 SDGs als solche noch keinen direkten Bezug zur Kapitalanlage auf, denn sie lassen sich nicht einfach eins zu eins im Sinne eines Handlungsleitfadens in Investmentprodukte gießen. Dennoch erweist sich für die Kapitalmarktakteure der Differenzierungsgrad der Ziele und Unterziele der SDGs als hilfreich, weil sie Zielvorstellungen einer nachhaltigen Entwicklung definieren, die sich in konkrete ethisch-nachhaltige Anlagekriterien transformieren lassen. Die 2030-Agenda verleiht somit dem von vielen Akteuren als zu schwammig empfundenen Nachhaltigkeitsbegriff in der Kapitalanlage Kontur, indem er einen Zielkorridor für konkrete Nachhaltigkeitskriterien vorgibt.[3] Diese so definierten Nachhaltigkeitskriterien kommen dann in den verschiedenen Anlagebausteinen des nachhaltigen Investments zum Einsatz, zu denen beispielsweise Ausschlüsse, Best-in-Class oder Engagement zählen.[4] Es ist deshalb keine Überraschung, dass die 17 Ziele einer nachhaltigen Entwicklung inzwischen auch die inhaltliche Basis einer Reihe von ethisch-nachhaltigen Investmentprodukten bilden. Die SDGs können somit für die Gestaltung einer nachhaltigen Kapitalanlage als Legitimationsgrundlage dienen.

2. Der Beitrag von Stiftungen zu einer nachhaltigen Entwicklung

Insbesondere wertorientierte Investoren wissen um die positiven wie negativen Wirkungsweisen von Geldanlagen mit Blick auf eine nachhaltige Entwicklung und sind sich deshalb auch ihrer Verantwortung bewusst, mit ihrem Vermögen fördernd, zumindest aber nicht schädigend zu wirken. Während sich die Kirchen in Handlungsempfehlungen zur ethisch-nachhaltigen Geldanlage bereits seit einigen Jahren positioniert haben, fehlen ähnliche Hilfestellungen im Stiftungssektor bislang.[5] Dies muss verwundern, denn auch wenn viele Stiftungen Nachhaltigkeit nicht ausdrücklich in ihren Stiftungszwecken verankert haben, ist das Stiftungswesen wesentlicher Träger einer nachhaltigen Entwicklung und leistet mit seinem Wirken wertvolle Beiträge für eine zukunftsfähige Gestaltung unserer Weltgesellschaft. So sind es doch gerade die gemeinnützigen Stiftungen, die mit ihren zahlreichen steuerbegünstigten Zwecken (§ 52 AO) mehr oder weniger offensichtlich Ziele einer nachhaltigen Entwicklung verfolgen. Zumindest lassen sich bei Stiftungen, die beispielsweise in den Segmenten Soziales (SDGs 1 bis 3: “Keine Armut”, “Kein Hunger”, “Gesundheit und Wohlergehen”), Umwelt (SDGs 13 bis 15: “Maßnahmen zum Klimaschutz”, “Leben unter Wasser”, “Leben an Land”) oder Bildung (SDG 4: “Hochwertige Bildung”) tätig sind, problemlos Verbindungslinien zu den 17 SDGs und ihren 169 Unterzielen erstellen.

Eine nachhaltige Entwicklung können Stiftungen jedoch nicht nur mit der Verwirklichung ihrer satzungsgemäßen Zwecke unterstützen, sprich der Finanzierung von Projekten oder ähnlichem, sondern eben auch mit ihrer Kapitalanlage. Zwar konzentriert sich das Stiftungswirken meistens auf die Ertragsverwendung im Sinne des Stiftungszwecks als Kernaufgabe, allerdings werden mit der Kapitalanlage, also der Ertragserwirtschaftung auch Wirkungen erzielt, die dem Stiftungszweck entsprechen oder eben auch entgegenstehen können. Zahlreiche Stiftungen sind mittlerweile dafür sensibilisiert, dass sie bei ihrem Wirken für die Gesellschaft darauf zu achten haben, Widersprüche zwischen Zweckverwirklichung und Ertragserwirtschaftung zu vermeiden. Denn welche Stiftung, die beispielsweise im Bereich Umwelt tätig ist, will schon in Unternehmen investiert sein, die das Klima und die Umwelt massiv schädigen. Eine nachhaltige Entwicklung stellt für Stiftungen folglich eine Zielgröße dar, die sowohl die Zweckverwirklichung als auch die Geldanlage betrifft. Eine gute Stiftungspraxis sollte es daher sein, Ertragsverwendung und Ertragserwirtschaftung derart in Einklang zu bringen, dass mit beiden Seiten dieser Medaille Beiträge für eine nachhaltige Entwicklung geleistet werden.

3. Der Stiftungsradar als methodischer Zugang zu einer ethisch-nachhaltigen Kapitalanlage

Wie lässt sich nun Ertragsverwendung und Ertragserwirtschaftung gemäß dem Stiftungszweck in Einklang bringen? Auf welche konkreten Instrumente können Stiftungen dabei zurückgreifen? Der vom Bundesverband Deutscher Stiftungen und der Bank für Kirche und Caritas herausgegebene Stiftungsradar unterstützt Stiftungen dabei, einen individuellen Zugang zur Ausrichtung ihrer Kapitalanlage auf eine nachhaltige Entwicklung zu bekommen. Wie der innerste Radarkreis zeigt, bildet der Ausgangspunkt für die Erarbeitung von Nachhaltigkeitskriterien in der Kapitalanlage jeweils der Stiftungszweck, der sich einem oder mehreren Stiftungssegmenten zuordnen lässt. Hintergrund dabei ist, dass sich die unterschiedlichen Stiftungssegmente wie Soziales, Wissenschaft und Forschung oder Umwelt im Referenzsystem der 17 SDGs im Schwerpunkt unterschiedlichen Nachhaltigkeitsherausforderungen zu stellen haben.[6] Ist der Stiftungszweck beispielsweise dem Segment Soziales zuzuordnen, sind Nachhaltigkeitskriterien zu definieren, die hierfür im Hinblick auf die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung von zentraler Bedeutung sind, wie Gesundheit (SDG 3) sowie Menschen- und Arbeitsrechte (SDG 8). So können Stiftungen, die im Segment Soziales tätig sind, aus dem achten SDG “Gute Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum” Arbeitsrechtsverletzungen als Nachhaltigkeitskriterium ableiten, und damit derart belastete Investments aus ihrer Kapitalanlage ausschließen. Gleiches gilt für Umweltstiftungen, die mit Blick auf das 13. SDG “Maßnahmen zum Klimaschutz” negative Wirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung verhindern, indem sie Unternehmen aus ihren Investments ausschließen, die mit ihren Geschäftsfeldern das Klima schädigen. Die Liste möglicher Ausschlusskriterien lässt sich um die je nach Stiftungssegment speziellen Nachhaltigkeitsherausforderungen erweitern und daraufhin befragen, welche Geschäftsgebaren und -aktivitäten einer nachhaltigen Entwicklung entgegenwirken und daher auszuschließen sind.[7]

Stiftungsradar

Der Radarkreis “Allgemeine Nachhaltigkeitsherausforderungen” beinhaltet zentrale ethisch-nachhaltige Anlagekriterien, die sich ebenfalls aus den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen ableiten lassen. Sie beziehen sich aber nicht speziell auf den Stiftungszweck, sondern betreffen vielmehr Nachhaltigkeitsherausforderungen, denen sich die gesamte Stiftungslandschaft gegenübersieht. Hierzu können unter anderem Diskriminierung (SDG 5), Ausbeutung (SDG 5), fossile Energieträger (SDG 12) sowie Bestechung und Korruption (SDG 16) zählen. Um eine Eingrenzung der Nachhaltigkeitsthemen bzw. -kriterien vorzunehmen, kann eine Abwägung mit dem Reputationsrisiko für die Stiftung vorgenommen werden. Wie bei den stiftungszweckbezogenen Kernkriterien lässt sich mit den hier herausgearbeiteten Nachhaltigkeitskriterien im Fall der Anwendung als Ausschluss eine negative Wirkung der Geldanlage auf eine nachhaltige Entwicklung verhindern oder im Fall der Anwendung als Negativkriterium zumindest reduzieren.

Die Nachhaltigkeitskriterien des nächsten Radarkreises zeigen, in welchen Bereichen Unternehmen überdurchschnittliche Leistungen erbringen müssen, um eine positive Wirkung auf eine nachhaltige Entwicklung zu erzielen und um dabei zugleich gut bei finanziell wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen aufgestellt zu sein. Zu nennen sind exemplarisch Produktverantwortung, verantwortungsvolle Unternehmensführung oder Lieferkettenmanagement. Die so definierten Nachhaltigkeitskriterien dienen in erster Linie nicht dazu, den Stiftungszweck eins zu eins widerzuspiegeln, sondern vielmehr diejenigen Unternehmen zu identifizieren, die dem Stiftungszweck nicht entgegenstehen und einen besonderen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten. Meist kommen die Nachhaltigkeitskriterien dafür als Positiv- und Negativkriterien mit einem Bonus-/Malussystem zur Anwendung, indem beispielsweise mit einem Best-in-Class-Ansatz die Unternehmen ausgewählt werden, welche bei diesen Kriterien im Vergleich zu ihren Konkurrenzunternehmen am besten abschneiden. Ergänzt um die Perspektive des Beitrags zu einer nachhaltigen Entwicklung kommen bei der Festlegung solcher Nachhaltigkeitskriterien auch Rendite-Risiko-Aspekte zum Tragen. So hat dieser Radarkreis für die Kapitalanlage zusätzlich eine finanziell wirkende Komponente.

Stiftungen können, wie im äußersten Radarkreis dargestellt, darüber hinaus aktiv positive Wirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung mit ihrer Geldanlage erzielen, wenn sie, ausgehend von ihrem Stiftungszweck Engagementaktivitäten durchführen. So kann eine Stiftung aus dem Segment Umwelt als Investor Einfluss auf Unternehmen ausüben und beispielsweise anhand der ureigenen Themen Wasser (SDG 6), Abfall (SDG 12) und Klima (SDG 13) auf Verbesserungen bei dem Unternehmen drängen. Eine weitere Möglichkeit, positive Wirkung im Einklang mit dem eigenen Stiftungszweck zu fördern, sind gezielte Investitionen mit einer nachweisbaren sozialen oder ökologischen Wirkung. So kann beispielsweise eine Stiftung aus dem Bereich Umwelt in besonders energieeffiziente Immobilien investieren und damit in direkter Weise das elfte UN-Nachhaltigkeitsziel “Nachhaltige Städte und Gemeinden” unterstützen.

Der Stiftungsradar zeigt, dass Stiftungen Ertragsverwendung und Ertragserwirtschaftung am effektivsten in Einklang bringen können, wenn sie unter dem Vorzeichen einer nachhaltigen Entwicklung das Verhindern negativer Wirkung und das Fördern positiver Wirkung miteinander kombinieren. Die SDGs bilden für die Auswahl der einzelnen Nachhaltigkeitskriterien, auf denen dann die ethisch-nachhaltige Anlagestrategie fußt, die Legitimationsgrundlage. Neben dem Beitrag des Stiftungskapitals zu einer nachhaltigen Entwicklung hat die ethisch-nachhaltige Anlagestrategie noch einen weiteren, nicht zu unterschätzenden Effekt: Sie schützt und stärkt das Stiftungsprofil. Denn vor allem durch die aufgestellten stiftungszweckbezogenen Ausschlusskriterien bei der Kapitalanlage werden neben negativen Wirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung auch daraus resultierende Reputationsrisiken für die Stiftung minimiert. Dies schützt das Stiftungsprofil. Werden hingegen positive Wirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung durch den Einbezug von besonders förderlich zu bewertenden Investments sowie durch Engagementaktivitäten durchgeführt, schärft dies das Stiftungsprofil.

4. Ethisch-nachhaltige Anlagestrategien sind unverzichtbarer Bestandteil für wertorientierte Investoren

Eine ethisch-nachhaltige Anlagestrategie ist die Grundlage für ein ganzheitliches Management des Stiftungsvermögens. Festgeschrieben wird sie in Anlagerichtlinien.[8] Bislang gibt es keine verbindlichen Vorgaben, die ethisch-nachhaltige Anlagestrategien für Stiftungen fordern.[9] Speziell im Gemeinnützigkeitsbereich wächst allerdings der öffentliche Druck, dass steuerbegünstigte Organisationen, die ihr Vermögen treuhänderisch mit einer besonderen Sorgfaltspflicht verwalten, transparent zu machen haben, welche Nachhaltigkeitswirkungen sie mit ihren Kapitalanlagen erzielen. Für langfristig orientierte Investoren, zu denen Stiftungen aufgrund ihres „Ewigkeitscharakters“ zählen, dürften allein schon unter Risikogesichtspunkten über kurz oder lang ethisch-nachhaltige Anlagestrategien ein unumgänglicher Standard werden.[10] Neben den Reputationsrisiken, die durch das Verhindern negativer Wirkung zu minimieren sind, werden insbesondere Performancerisiken durch die Berücksichtigung bestimmter Nachhaltigkeitskriterien gemindert und zugleich Performancechancen gehoben.

Die Nachhaltigkeitskompetenz von Finanzdienstleistern spiegelt sich zukünftig nicht nur in allgemein gefassten ethisch-nachhaltigen Finanzprodukten wider. Sie zeichnet sich gleichermaßen dadurch aus, bestehende Nachhaltigkeitsherausforderungen in sinnvolle Nachhaltigkeitskriterien überführen zu können und mit den Treuhandverantwortlichen der Stiftungen, ethisch-nachhaltige Anlagestrategien zu entwickeln, in denen das spezifische Stiftungsprofil zum Ausdruck kommt. Der vom Bundesverband Deutscher Stiftungen und der Bank für Kirche und Caritas herausgegebene Stiftungsradar bietet für eben diese individuelle Ausrichtung einer ethisch-nachhaltigen Anlagestrategie das ideale Instrument.

 

[1] Vgl. zu den 17 Zielen etwa Martens, Jens; Obenland, Wolfgang: Die 2030-Agenda: Globale Zukunftsziele für nachhaltige Entwicklung, Bonn, Osnabrück 2016 (hrsg. v. Global Policy Forum; terre des hommes); Vereinte Nationen (Hrsg.): Ziele für nachhaltige Entwicklung: Bericht 2016, New York 2016.

[2] Die 2030-Agenda macht sich mit ihren Zielen das so genannte Drei-Säulen-Modell einer nachhaltigen Entwicklung zu Eigen und differenziert es weiter aus. Vgl. mit weiteren Verweisen Wulsdorf, Helge: Visionärer Dreiklang nachhaltiger Entwicklung: Übereinstimmung und Differenz seiner Dimensionen in der Praxis, in: Wendt, Karin (Hrsg.): CSR und Investment Banking: Investment und Banking zwischen Krise und Positive Impact, Berlin, Heidelberg 2016, 519-538, 521-524.

[3] Vgl. zu dieser Problematik Wulsdorf, Helge: Visionärer Dreiklang nachhaltiger Entwicklung: Übereinstimmung und Differenz seiner Dimensionen in der Praxis, in: Wendt, Karin (Hrsg.): CSR und Investment Banking: Investment und Banking zwischen Krise und Positive Impact, Berlin, Heidelberg 2016, 519-538, 525-531.

[4] Vgl. Bassler, Karin; Wulsdorf, Helge: Ethisch-nachhaltige Geldanlage: Die Positionen der evangelischen und katholischen Kirche: Eine Synopse, Dortmund 2016, 10f,

[5] Vgl. zum EKD-Leitfaden und zur DBK-Orientierungshilfe die Synopse von Bassler, Karin; Wulsdorf, Helge: Ethisch-nachhaltige Geldanlage: Die Positionen der evangelischen und katholischen Kirche: Eine Synopse, Dortmund 2016.

[6] So die Segmentierung der Stiftungslandschaft seitens des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.

[7] Welche Nachhaltigkeitskriterien dies genau sind, ergibt sich aus der Stiftungssatzung, dem Leitbild einer Stiftung und anderen Dokumenten, die die Stiftung veröffentlicht hat. Entscheidend ist, dass sich die individuelle Wertorientierung einer Stiftung in den Nachhaltigkeitskriterien widerspiegelt.

[8] Vgl. zur Notwendigkeit von Anlagerichtlinien Wulsdorf, Helge: Es geht nicht mehr ohne, in: Die Stiftung (Heft 6) 2016, 76f.

[9] Lediglich in den vom Bundesverband Deutscher Stiftungen publizierten „Grundsätzen guter kirchlicher Stiftungspraxis“ heißt es in II. 3.: „Sie (= Die kirchlichen Stiftungen) legen das in ihre Obhut gegebene Vermögen in Einklang mit christlichen Werten an“. Welche Nachhaltigkeitskriterien bei kirchlichen Stiftungen von Bedeutung sind, findet sich im EKD-Leitfaden und in der DBK-Orientierungshilfe. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen nimmt sich der Thematik mittlerweile verstärkt in seinem Fachbereich „Kapital und Wirkung“ an.

[10] Im Profitbereich stehen derzeit Versicherung und Pensionskassen vor der gleichen Herausforderung, da auch sie als langfristige Investoren sich wachsendem öffentlichem Druck ausgesetzt sehen, über die nachhaltigen Wirkungsweisen ihrer Kapitalanlagen zu berichten. Es ist davon auszugehen, dass der Regulierungsdruck in den nächsten Jahren steigen wird.

 

Die Autoren

Tommy Piemonte

Dipl.-Volkswirt [FH], VWL-Studium in Nürtingen und Rom, Altstipendiat Cusanuswerk Bischöfliche Studienförderung, u. a. Preisträger des Förderpreises “Nachhaltige Entwicklung” der Selbach-Umwelt-Stiftung, Ausbildung zum Bankkaufmann, langjährige Tätigkeit im Finanzmarkt u. a. bei der Deutschen Bank als Wertpapierspezialist, über sechsjährige Tätigkeit bei der Nachhaltigkeitsratingagentur imug Beratungsgesellschaft mbH in Hannover u. a. als Leiter der Nachhaltigkeitsratingagentur, seit 2016 Leiter Nachhaltigkeitsresearch bei der Bank für Kirche und Caritas eG, zudem Gastdozententätigkeit an Hochschulen u. a. Hochschule für Wirtschaft und Umwelt in Nürtingen sowie zahlreiche Veröffentlichungen zum Thema nachhaltiges Investment.

tommy.piemonte@bkc-paderborn.de

 

Helge Wulsdorf

Dr. theol., Ausbildung zum Bankkaufmann in Kiel, Studium der Katholischen Theologie in Münster und Tübingen, Promotion mit einem umwelt- und wirtschaftsethischen Thema an der Universität Münster, Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Christliche Gesellschaftslehre der Theologischen Fakultät Paderborn, Presseredakteur im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn, seit 2003 Leiter Nachhaltige Geldanlagen bei der Bank für Kirche und Caritas eG in Paderborn, zudem Hochschuldozent an der BiTS Unternehmerhochschule in Iserlohn und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender des Hilfswerks Bischöfliche Aktion Adveniat e. V., zahlreiche Fachpublikationen zu wirtschaftsethischen Fragen und Nachhaltigkeitsthemen.

helge.wulsdorf@bkc-paderborn.de

 

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